Hinweise zur Ausfuhr von kommerziellen Waren in Briefsendungen

Diese Informationen gelten für den Versand von Waren

  • in Nicht-EU-Staaten,
  • in Gebiete, die nicht zum Zollgebiet der EU gehören, sowie
  • in Drittlandsgebiete im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Wann ist eine Ausfuhranmeldung erforderlich?

Eine Ausfuhranmeldung ist erforderlich, wenn es sich um Briefsendungen handelt,

  • die Waren für kommerzielle Zwecke (z. B. Verkauf im Rahmen einer Internetauktion) enthalten, deren Gesamtwert 1.000,00 € überschreitet, oder
  • die Waren für kommerzielle Zwecke enthalten, die Teil einer regelmäßigen Serie gleichartiger Vorgänge sind (der Wert der einzelnen Sendungen beträgt zwar weniger als 1.000,00 €, der Gesamtwert aller Sendungen aber überschreitet 1.000,00 €), oder
  • die Waren enthalten,
    – für die eine Gewährung von Ausfuhrerstattungen oder anderen Beträgen oder die Erstattungen von Abgaben vorgesehen sind oder beantragt wurden,
    – die Verbots- oder Beschränkungsmaßnahmen unterliegen,
    – die einer Ausfuhrgenehmigungspflicht für Waren, Fertigungsunterlagen und Technologien aufgrund der Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie der Rechtsakten des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften oder sonstigen besonderen Förmlichkeiten unterliegen (z.B. Erfordernis einer Ausfuhrlizenz, statistischen Förmlichkeiten).

Der Ausführer oder sein Vertreter ist nach § 9 Abs. 1 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) verpflichtet, die Waren vor der Übergabe an die Deutsche Post elektronisch bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden.

Bitte versenden Sie Ihre Waren, für die eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist, nicht in gewöhnlichen Briefsendungen, sondern immer als WERT oder EINSCHREIBEN.

Wie kann die Ausfuhranmeldung vorgenommen werden?

  1. Melden Sie die Ausfuhr der Waren über das Zoll-Onlinetool „Internetausfuhranmeldung Plus“ (IAA Plus) oder direkt als ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungs-System)-Teilnehmer bei Ihrer zuständigen Ausfuhrzollstelle an.
  2. Als Ausgangszollstelle für alle Sendungen im Postverkehr ist, unabhängig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 zu verwenden.
  3. Bitte drucken Sie für jede Ausfuhrsendung jeweils ein eigenes Ausfuhrbegleitdokument (ABD) aus. Sie erkennen das Ausfuhrbegleitdokument an der Movement Reference Number (MRN) inklusive MRN-Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dienen.
  4. Kleben Sie in die Nähe der Sendungsanschrift den Aufkleber „Achtung! Ausfuhranmeldung“ mit integriertem Steuerbarcode. Diesen Aufkleber erhalten Sie bei Ihrem Kundenservice oder im Internet unter: deutschepost.de/brief-international/labelausfuhranmeldung. Das Label bitte einfach ausdrucken und mit Klebstoff auf der Sendung neben dem Adressaufkleber anbringen.
  5. Da Briefsendungen mit Ausfuhrbegleitdokument eines besonderen Handlings bedürfen, können Sie diese nur bei Ihrer Geschäftspostannahme und Großannahmestelle BRIEF einliefern. Die Anschrift finden Sie im Internet unter: deutschepost.de/standorte Geben Sie das Ausfuhrbegleitdokument mit der dazugehörigen Sendung dort am Großkundenschalter ab. Bitte beachten Sie, dass Ihre Sendung nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden und somit das Ausfuhrverfahren nicht elektronisch geschlossen werden kann, wenn das Ausfuhrbegleitdokument in die Sendung eingelegt oder an die Einlieferungsliste geheftet wird. Bitte beachten: Wird bei der Übergabe der Sendung an die Deutsche Post festgestellt, dass das erforderliche Ausfuhrdokument fehlt, muss die Deutsche Post den Versand verweigern und die Sendung dem Einlieferer zurückgeben. Weitere Informationen zu zollrechtlichen Themen und die Kontaktdaten der Zollverwaltung finden Sie auch auf der Internetseite zoll.de.