Büchersendung - Fragen und Antworten
Büchersendung
- Was kann als Büchersendung versendet werden?
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Bücher, Broschüren, Notenblätter und Landkarten bis zu einem Gesamtgewicht von 1.000 Gramm, sofern sie nicht geschäftlichen Zwecken dienen.
- Was gilt als "Buch" oder "Broschüre" im Sinne der Büchersendung?
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Bücher und Broschüren im Sinne der Büchersendung sind auf Papier gedruckt und haben einen Einband oder Umschlag. Weiterhin sind die Blätter an der Seite fest zusammengehalten. Broschüren, die geheftet oder geklebt sind, können am Rücken in einem Papier- oder Kartonumschlag eingehängt sein. Ein Schutzumschlag oder ein Streifband um das Druckwerk ist erlaubt, ebenso eine Bauchbinde über den Schutzumschlag. Bücher und Broschüren, in denen CD´s, auch zum Heraustrennen, eingeheftet sind, sind erlaubt.
- Was gilt als "Notenblätter" im Sinne der Büchersendung?
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Notenblätter im Sinne der Büchersendung entsprechen der Verkehrsauffassung von Notenblättern bzw. Musiknoten. Die Blätter müssen nicht gebunden sein.
- Was gilt als "Landkarte" im Sinne der Büchersendung?
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Landkarten im Sinne der Büchersendung entsprechen der Verkehrsauffassung von Landkarten. Eine Landkarte ist eine in die Ebene projizierte, maßstäblich verkleinerte, generalisierte und erläuterte Abbildung der Erdoberfläche, des Erdinneren, der Lufthülle, anderer Himmelskörper oder des Weltraumes auch in Teilen. Landkarten können aus verschiedenen Materialien bestehen, zum Beispiel Plastik, Leinwand, Karton. Hauptbestandteil und Hauptzweck einer Landkarte im Sinne der Büchersendung ist die Karte. Erläuterungen in Bild und Wort bis zu einem Anteil von 25 Prozent der gesamten bedruckten Fläche können zugefügt sein. Nicht erlaubt sind Fotos oder Ansichtskarten von Originallandschaften.
- Darf die Büchersendung Werbung enthalten?
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Beim Hauptversandgegenstand sind auf dem Umschlag sowie auf je vier aufeinander folgenden Seiten am Anfang und Ende des Werkes Anpreisungen / Werbung zugelassen. Ferner sind andere Druckstücke, z.B. Kataloge, Werbeflyer oder sonstige Werbung als Beilage zugelassen.
- Sind Geschäftsberichte zugelassen?
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Geschäftsberichte von gewerblichen Unternehmen verfolgen einen geschäftlichen Zweck im Sinne der Büchersendung und sind daher nicht erlaubt. Zugelassen sind aber Geschäftsberichte von Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, von gemeinnützigen Vereinen und Verbänden.
- Sind Fahrpläne erlaubt?
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Fahrpläne öffentlicher Verkehrsträger können als Büchersendung versandt werden, aber nicht Fahrpläne von gewerblichen Verkehrsträgern, wie z.B. Deutsche Bahn, Lufthansa etc.
- Sind Veranstaltungsprogramme erlaubt?
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Veranstaltungsprogramme und Lehrgangsprogrammhefte nichtgewerblicher Einrichtungen können als Büchersendung versandt werden.
- Sind Kalender erlaubt?
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Kalender und Jahrbücher, die nur ein Kalendarium enthalten, sind nicht zugelassen. Kalender sind allerdings als Büchersendung zugelassen, wenn Textteile (redaktionelle Teile, nicht nur Bildunterschriften o.ä.) enthalten sind und der Kalender nach dem äußeren Erscheinungsbild als Buch anzusehen ist. Sie müssen in jedem Fall eine seitliche Heftung aufweisen, Kalender mit Kopfheftung sind also z.B. nicht zugelassen.
- Sind Arbeitsbücher zugelassen?
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Arbeitsbücher und Schulungshefte, bei denen größere Teile des Vordruckes von Schülern zu ergänzen sind, können als Büchersendung versandt werden. Fragebogenähnliche Vordrucke, in denen nach individuellen Merkmalen gefragt wird, sind aber nicht zugelassen.
- Wo gibt es zusätzliche Informationen zur Büchersendung?
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In jeder Filiale der Deutschen Post oder bei der telefonischen Kundenberatung Telefon (0 18 02) 33 33 (0,06 Euro pro angefangenen Anruf aus den deutschen Festnetzen; höchstens 0,42 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen). Bei größeren Mengen steht Ihnen überdies das Geschäftskunden-Telefon unter der Rufnummer (0 18 05) 55 55 (0,14 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Festnetzen; höchstens 0,42 Euro pro angefangene Minute aus den deutschen Mobilfunknetzen) zur Verfügung.
- Wann dient eine Büchersendung "geschäftlichen Zwecken"?
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Grundsätzlich gilt, dass der Hauptversandgegenstand nichts enthalten darf, was das Kaufinteresse oder den Kauf einer Ware oder Dienstleistung beim Leser auslöst.
Geschäftliche Zwecke sind z.B. gegeben, wenn:
- das Druckwerk von gewerblichen Unternehmen herausgegeben wird, dessen Hauptzweck nicht die Verlegertätigkeit ist
- im Inhalt des Druckwerks nur oder fast ausschließlich Erzeugnisse einer bestimmten Firma (Firmengruppe) erläutert oder deren Verwendung empfohlen wird
- das Druckwerk von gewerblichen Unternehmen kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr abgegeben wird
- es sich um Geschäftsberichte gewerblicher Unternehmen handelt
- es sich um Veröffentlichungen nicht gewerblicher Einrichtungen handelt, in denen für angeschlossene gewerbliche Unternehmen geworben wird
Preisangaben oder Hinweise auf gewerbliche Unternehmen oder Produkte im Werk selbst sind dann zulässig, wenn sie erkennbar nur informativen Charakter haben und nicht geschäftlichen Zwecken dienen. - Was darf der Büchersendung beigelegt werden?
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Die Büchersendung ist ausschließlich für den Versand von Büchern, Broschüren, Notenblättern oder Landkarten gedacht, aber natürlich dürfen wichtige Sachinformationen zugefügt werden, entweder als lose Beilage oder indem sie ggf. auf die Verpackung aufgebracht werden. Zu solchen Informationen zählen:
- die Rechnung bzw. der Lieferschein für den Inhalt der Sendung,
- ein, auch ausgefüllter, Zahlungsverkehrsvordruck mit Rechnungsbetrag,
- ein Rückantwortumschlag oder Rücksendeaufkleber,
- eine Leih- und/oder eine Buchlaufkarte,
- Druckstücke, zum Beispiel Prospekte, Überreichkarten mit allgemeinen und austauschbaren Texten (z.B. "Mit den besten Wünschen für ein gutes Jahr") oder allgemein gehaltene gedruckte Texte, diese Druckstücke dürfen aber nicht Hauptversandgegenstand sein,
- kurze, den Inhalt kennzeichnende Angaben, zum Beispiel: innere Aufschrift, Ort und Tag der Absendung sowie Absenderangaben und Unterschrift.
Nicht zugelassen sind in den beiliegenden Druckstücken dagegen schriftliche Mitteilungen (Briefe) wie:
- individuelle Brieftexte aller Art, ob handschriftlich oder gedruckt,
- Texte mit Anrede (z.B. "Sehr geehrter Kunde"),
- Texte mit Höflichkeitsformel (z.B. "Mit freundlichen Grüßen"),
- persönliche Mitteilungen (Z.B. "Rest folgt").
Als schriftliche Mitteilungen (Briefe) gelten also alle Mitteilungen, die entweder aufgrund des individuellen Inhalts oder aufgrund der äußeren Form als Brief angesehen werden können.
Weiterhin können Zettel mit vervielfältigten Druckfehlerberichtigungen sowie Berichtigungen zu dem Werk aufgrund geänderter Vorschriften und Gesetze beigelegt werden. Ebenfalls kann die Widmung auf einem Blatt oder Karte lose beigelegt werden.
- Sind Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken erlaubt?
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Ergänzungslieferungen zu Loseblattwerken sind zulässig, sofern das Grundwerk selbst als Büchersendung versandt werden könnte. Die Blätter der Ergänzungslieferung müssen nicht an der Seite fest zusammengehalten sein.
- Was ist bei CD´s in Büchern und Broschüren zu beachten?
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- Die CD muss fest mit dem Buch oder der Broschüre verbunden sein. D.h., die CD ist, auch mit der Möglichkeit zum Heraustrennen, eingeheftet. Alternativ kann die CD entweder vollflächig oder mit wenigen Klebepunkten auf die Innenseite des Einbandes oder auf eine andere beliebige Seite des Buches geklebt werden.
- Für die CD gelten grundsätzlich die gleichen Inhaltskriterien wie für das Buch oder die Broschüre, worin die CD eingeheftet ist.
- Kann eine Widmung enthalten sein?
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Die Werke dürfen eine Widmung enthalten, die aus einer kurzen Floskel, zum Beispiel "In treuem Gedenken, der Verfasser" bestehen kann. Es dürfen auch kurze Zitate u.ä. zugesetzt sein. Die Widmung darf auch auf einem lose beiliegenden Blatt oder einer lose beiliegenden Karte angebracht sein.
- Was kostet die Büchersendung?
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Eine Übersicht der Preise, Maße und Gewichte finden Sie auf dem
Produktsteckbrief zu Büchersendung. - Wie groß darf eine Büchersendung sein, gibt es eine Mindestgröße?
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Eine Übersicht der Preise, Maße und Gewichte finden Sie auf dem
Produktsteckbrief zu Büchersendung. - Welche Gewichtsbeschränkungen gelten für die Büchersendung?
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Eine Übersicht der Preise, Maße und Gewichte finden Sie auf dem
Produktsteckbrief zu Büchersendung. - Wie wird die Büchersendung eingeliefert?
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- Büchersendungen müssen durch die Bezeichnung "Büchersendung" oberhalb der Anschrift gekennzeichnet sein.
- Büchersendungen müssen in einer offenen Umhüllung eingeliefert werden.
- Die innere Verpackung kann verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt und der Absender sein Einverständnis mit der Öffnung zu Prüfzwecken durch einen Hinweis "Darf zu Prüfzwecken durch die Post geöffnet werden" gibt.
- Büchersendungen dürfen verschlossen sein, wenn mindestens 100 gleichartige Sendungen, das heißt Sendungen desselben Formats, derselben Gewichtsstufe und desselben Absenders, eingeliefert werden und der Absender mit deren Öffnung zur Inhaltsprüfung einverstanden ist. Verschlossene Büchersendungen müssen zusätzlich mit dem Vermerk "Büchersendung / Entgelt gepr." gekennzeichnet sein.
- Wie schnell wird die Büchersendung zugestellt?
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Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von vier Werktagen nach der Einlieferung.

