Geschäftsfeld Signtrust - Elektronische Signatur
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News
19.10.2011 - Update für SAK intarsys Sign Live! CC 5.1.x
Die Bundesnetzagentur als Betreiber der deutschen Root-CA für den QSiG-Bereich hat angekündigt, zum 24.10.2011 neue Zertifikate einzusetzen. Weitere Infos unter
http://www.nrca-ds.de/. Um die Prüfbarkeit der Zertifikate sicher zu stellen, bietet der Hersteller intarsys einen Update-Patch für Sign Live! CC 5.1.x zum kostenlosen Download auf seiner Homepage an. Über diesen kann der Kunde seine SLCC Installation mit den aktualisierten Zertifikaten der BNetzA ausstatten und anschließend seine Installation über das SLCC-Verifikations-Tool prüfen lassen.
http://www.intarsys.de/support-signlivecc
Kunden, die noch SLCC 4.x einsetzen, müssen zunächst nach 5.1 migrieren.
15.03.2011 - Neuen Personalausweis mit Signtrust nutzen
Der Ende 2010 eingeführte neue Personalausweis eröffnet mit seiner neuen Funktion "elektronischer Identitätsnachweis" (eID) vielfältige Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. eID kann zur Online-Authentisierung im Internet genutzt werden und sorgt damit für eine sichere, komfortable und medienbruchfreie Kommunikation zwischen Unternehmen oder Behörden auf der einen und Ausweisinhabern auf der anderen Seite. Signtrust eID ist die Komplettlösung zur Online-Authentisierung. Mit
Signtrust eID gibt Signtrust die benötigten Berechtigungszertifikate heraus und stellt die erforderliche Server-Infrastruktur bereit.
01.12.2010 - Nachrichtenversand im EGVP nur noch mit gültigem Zertifikat
EGVP-Nachrichten werden für den Transport verschlüsselt. Zu diesem Zweck wird bei der Einrichtung eines EGVP-Postfachs ein Software-Zertifikat erzeugt. Derartige Zertifikate sind drei Jahre gültig und nach Ablauf der Gültigkeit zu erneuern. Derzeit gibt es noch rund 5.000 EGVP-Postfächer mit abgelaufenem Zertifikat. Zum 10.11.2010 geht die neue Version 2.5.1 des EGVP in Betrieb, die den Nachrichtenversand und alle damit zusammenhängenden Funktionen ausschließlich mit einem gültigen Zertifikat ermöglicht. Bitte prüfen Sie daher die Gültigkeit Ihres Zertifikates im EGVP und erneuern es falls notwendig.


