Häufige Fragen zur Frankiermaschine

Allgemeines zu Frankiermaschinen

Nein. Der Frankierabdruck wird immer produktbezogen erzeugt, deshalb darf sich nur ein Frankierabdruck auf der Sendung befinden. Sie können sich aber den falsch frankierten Wert erstatten lassen.

Peripheriegeräte sind Geräte, die zusätzlich angeschlossen oder gemeinsam verwendet werden können, im Falle der Frankiermaschinen sind dies z.B. Zuführungen, Waagen, Falzmaschinen, Kuvertiermaschinen etc.

Die derzeitige sukzessive Umstellung des Telefonnetzes bzw. Modernisierung der Netzstruktur (Umstellung auf Internet Protokoll – VOIP) durch die Deutsche Telekom kann auch Auswirkungen auf die daran angeschlossenen Endgeräte haben. Dies kann beispielsweise bei Frankiermaschinen, Alarmanlagen, EC-Cash-Terminals, Hausnotrufe zu Problemen führen. Die Übertragung der Daten Ihrer Frankiermaschine, z.B. zur Portoladung, kann nach Umstellung unter Umständen nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden. Teilweise kann hier weiteres Zubehör für Ihre Frankiermaschine über den jeweiligen Hersteller bezogen werden, um die Maschine weiterhin nutzen zu können. Sollten nach einer Umstellung auf VOIP Probleme bei Ihrer Frankiermaschine auftreten, wenden Sie sich bitte an den Hersteller.

"Verfolgen Brief" ist eine Funktion im Post & DHL Geschäftskundenportal und bietet Frankiermaschinen-Kunden den Zugang zur neuen Brief Sendungsverfolgung für ihre vollautomatisch sortierten Sendungen mit und ohne Zusatzleistung.

Der Service schafft Transparenz über Ihren täglichen Postausgang übersichtlich aufbereitet als

  • Sendungsübersicht, mit den wichtigsten aggregierten Kennzahlen zu Ihren Briefsendungen und
  • Sendungsliste, mit einer detaillierten Sendungsverfolgung und inkl. Empfängerdaten je Briefsendung.

Mehr erfahren

Spezielle Fragen zu Frankiermaschinen

Er enthält verschlüsselte Informationen über Frankierart, Frankierdatum, die gewählte Sendungsart und das Entgelt. Die Anforderungen des Datenschutzes werden berücksichtigt. Sämtliche Elemente des Matrixcode müssen maschinenlesbar abgebildet werden.

Die Bedienung ist einfach, weil man sich nicht mehr die Vielzahl unterschiedlicher Portowerte für die verschiedenen Versendungsarten, Postprodukte und Zusatzleistungen merken oder diese nachschlagen muss.

Bei Frankiermaschinen wählen Sie einfach das zu frankierende Postprodukt aus. Den dazugehörigen Portowert stellt die Frankiermaschine dann automatisch ein. Darüber hinaus stellen Frankiermaschinen alle Informationen übersichtlich im Display dar und machen deshalb die Bedienung besonders einfach, schnell und komfortabel.

Nein, das Weglassen des Datums ist technisch nicht möglich. Das Datum ist Bestandteil der verschlüsselten Informationen, die der Matrixcode beinhaltet. Sie dienen der Gültigkeit und Echtheit des Matrixcodes.

Die Frankiermaschine verwendet automatisch den richtigen Wert für das Postprodukt bzw. die Sendungsart. Das rationalisiert die Arbeit in der Poststelle ganz erheblich. Das Verfahren wird damit aber nicht nur schneller, sondern auch sicherer für den Kunden.

Die Portoladung erfolgt via Internet. Für die genaue Handhabung beachten Sie bitte die Benutzerführung des Herstellers.

An-/Um- und Abmeldung von Frankiermaschinen

Im Regelfall informieren Sie einfach Ihren Hersteller der Frankiermaschine. Er veranlasst die Abmeldung bei der Deutschen Post AG. Gerne können Sie aber auch direkt auf uns zukommen. Kontakt Deutsche Post
Im Rahmen der Abmeldung wird ein eventuell vorhandenes Restguthaben ermittelt und auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Bei Änderungen zu Ihrer bestehenden Vereinbarung, z.B. in der Firmierung, der Anschrift oder der Bankverbindung, verwenden Sie bitte das Auftragsformular.

Tinte/alternative Tinte

Die Qualität und die Erfüllung der postalischen Anforderungen der mit der Frankiermaschine erstellten Frankiervermerke gilt als Nachweis des vom Kunden gezahlten Portos. Damit wird die Lesung des Matrixcodes, der die Gültigkeit und Echtheit des Frankiervermerks sicherstellt, die Erkennung des Produktes und der ggf. damit verbundenen Zusatzleistungen (z.B. EINSCHREIBEN) gewährleistet. Ist die Druckqualität, zum Beispiel durch Verwendung einer alternativen Tinte, so schlecht, dass der Frankiervermerk einschließlich Zusatzleistung über die Sortiermaschinen der Deutschen Post nicht ordnungsgemäß lesbar ist, kann auch die Zusatzleistung nicht erbracht werden.

Generell kann die Annahme der Sendungen verweigert werden, wenn der Verdacht besteht das ein durch qualitativ unzureichende Druckkomponenten erzeugter Frankiervermerk zu betrieblichen Störungen führt.

Nein, die Auswahl der Tinte bleibt dem Kunden freigestellt. Die in den AGB geforderte Druckqualität muss allerdings sichergestellt sein.
Das Zertifikat wird für den Zeitraum von fünf Jahren erteilt. Eine Verlängerung danach ist möglich. Die Registernummer dient zu internen Zwecken bei der Deutschen Post.

Werbelogo

Nein, sofern keine Werbung im Frankiervermerk platziert wird, muss der Absender entsprechend der Broschüre Automationsfähige Briefsendungen auf der Sendung angebracht werden. Das gleiche gilt, wenn aus dem Werbelogo der Absender nicht hervorgeht.

Die Werbung im Frankiervermerk ist optional. Innerhalb der Frankierzone haben postalische Vermerke, z.B. für zusätzliche Services, Vorrang vor dem Werbeabdruck. Die Einzelheiten der Anforderungen ergeben sich aus der Broschüre Automationsfähige Briefsendungen.

GOGREEN

Da der Betrag für GOGREEN unabhängig von den Portoladungen in Klimaschutzprojekte geleitet wird, ist eine Verrechnung nicht möglich.

Für den Frankierabdruck von Frankiermaschinen ist nur die Farbe blau zulässig. Allerdings kann das GOGREEN Logo auch in Farbe gedruckt werden. Dies ist allerdings von der Frankiermaschine abhängig. Ihr Frankiermaschinenhersteller kann Ihnen dazu genaue Auskunft geben.

Erstattung

Kunden erhalten beim Portokauf ab einem Betrag von 200,00 € eine 1 %ige Entgeltermäßigung, die im Falle einer Erstattung mit dem Gesamtbetrag verrechnet wird. Bis zu einem Betrag von 50,00 € wurde bislang im Rahmen einer Kulanz die 1 %ige Entgeltermäßigung nicht einbehalten. Diese Regelung fällt ab 01.05.2014 aus Gründen der Vereinheitlichung weg. Nur noch ein sehr geringer Anteil der Portokäufe liegt unter einem Betrag von 200,00 €, vielfach bestehen bei Kunden Mischkäufe, in einem Fall Portokäufe von weniger als 200,00 € im anderen Fall mehr. Insofern ist eine Zuordnung der Erstattungen zu den jeweiligen Portokäufen schwierig. Überdies handelt es sich bei der abzuziehenden Entgeltermäßigung nur um Kleinstbeträge, die im maximalen Falle nur 50 ct je Vorgang betragen.

Die Nutzung von Sendungen mit Postsache-Vermerk ist ausschließlich der Deutschen Post AG und einem sehr engen Nutzerkreis sowie nur für dienstliche Zwecke möglich. Die Einsendung von Erstattungsaufträgen durch Kunden unter Postsache-Umschlag ist kein dienstlicher Zweck und somit unzulässig.

Die Adressdaten zu Sendungen, die zur Erstattung eingereicht werden, unterliegen wie auch Sendungen, die für den Postversand bestimmt sind, den gleichen rechtlichen Bestimmungen bzw. dem Datenschutz und Postgeheimnis. Die Sendungen werden im Rahmen gesonderter Vereinbarungen als vertrauliches Altpapier besonders vernichtet und entsorgt.

Für die Bearbeitung der Erstattungen sind unterschiedliche Stellen bei der Deutschen Post zuständig und unterschiedliche Erstattungsverfahren vorgesehen. Um sicherzustellen, dass Erstattungsbeträge richtig und zeitgerecht erstattet werden, sind die jeweiligen Belege von Kunden an die für die Erstattung zuständigen Stellen zu senden.

Die Deutsche Post bietet Frankiermaschinen-Kunden unterschiedliche Möglichkeiten der Erstattung von frankierten Beträgen an. Erstattungsaufträge können per Brief oder Paket an den Kundenservice Bielefeld versandt oder in jeder Großannahmestelle in Briefzentren abgegeben werden. Zu erstattende Frankierbeträge auf Sendungen unterliegen den gleichen rechtlichen Bedingungen wie zu transportierende Sendungen. Daher ist dem Kunden die Übergabe der Sendungen an die Deutsche Post zur Prüfung und Erstattung, auch aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. unter Wahrung des Postgeheimnisses, möglich und zuzumuten. Sollte in Ausnahmefällen eine Prüfung und Vernichtung vom Kunden nur in eigenen Räumen zwingend gefordert werden, sind vom Kunden die der Deutschen Post entstehenden Kosten für die Prüfung und Vernichtung zu zahlen, da hierbei zusätzliche Aufwände für die Deutschen Post entstehen.

Eine Bearbeitung von fehlerhaften Belegen in Erstattungsaufträgen führt in den Servicestellen zu einem unverhältnismäßig höheren Aufwand in der Bearbeitung, bei der Absetzung des Betrages und in der Kommunikation zum Kunden sowie bei Rückfragen von Kunden. Die Deutsche Post hat sich daher entschlossen, künftig Anträge mit fehlerhaften Belegen an den Kunden unter Beifügung eines Hinweisblatts zur Erstattung falsch frankierter Beträge, das die richtige Vorbereitung der Belege und des Erstattungsauftrags beschreibt, zurückzusenden.

Die bisherigen Erstattungsformulare behalten auch vorerst weiterhin ihre Gültigkeit und werden entsprechend bearbeitet.

Ein Verzeichnis befindet sich im Internet unter dem Link: deutschepost.de/standorte